Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSG)
Ist Ihre Website betroffen? Jetzt handeln!

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu beachten ist. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur, wenn sich die Angebote an Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C) richten – etwa bei Websites, die zur Information oder Interaktion mit Endkundinnen und -kunden dienen, Online-Shops, digitalen Vertragsabschlüssen oder Bank- und Zahlungsdiensten.
Nicht betroffen sind Dienstleistungen, die ausschließlich im B2B-Bereich erbracht werden, die also nicht für Endkundinnen und -kunden bestimmt sind.
Hinweis
Wir haben bereits in einem Webinar mit Rechtsanwältin Sarah Lemke darüber informiert, wer betroffen ist, welche Ausnahmen für kleine Unternehmen gelten und welche Maßnahmen jetzt notwendig sind.
Von der gesetzlichen Verpflichtung sind sogenannte Kleinstunternehmen ausgenommen. Dies gilt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- weniger als 10 Beschäftigte
- und zusätzlich entweder:
- ein Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro
- oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro.
Als Kleinstunternehmen gelten nur Unternehmen, die beide Bedingungen (Anzahl der Beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) erfüllen. Wird nur eine Bedingung nicht erfüllt, fällt das Unternehmen nicht unter die Ausnahmeregelung.
Unsere Unterstützung für Sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Viele unserer Partner nutzen eines unserer bereitgestellten Website-Templates – zum Beispiel auf WordPress-Basis oder als ältere Websuite-Version. Andere Partner haben ihre Website über externe Agenturen oder Anbieter erstellen lassen .
Für all diese unterschiedlichen Ausgangslagen haben wir passende Lösungspakete vorbereitet:
- WordPress-Templates: Unsere aktuellen Designs bieten eine gute technische Grundlage, erfüllen jedoch noch nicht automatisch alle neuen gesetzlichen Anforderungen. Anpassungen sind erforderlich.
- Alte Websuite-Seiten: Die technische Umsetzung ist hier deutlich aufwändiger, da die Systeme nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Wer auf ein modernes WordPress-Design umsteigen möchte, erhält von uns ein Wechselangebot mit 20 % Rabatt.
- Externe Websites: Auch wenn Ihre Website über eine Agentur oder einen anderen Anbieter läuft, beraten wir Sie gern. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Handlungsbedarf besteht, und stellen bei Bedarf ein individuelles Umsetzungspaket zusammen.
Für all diese unterschiedlichen Ausgangslagen haben wir eine Auswahl an Lösungen entwickelt, inklusive hilfreicher Tools und praktischer Umsetzungsansätze. Dabei ist uns besonders wichtig: Wir beraten individuell und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg. Melden Sie sich unter: webservice@contiago.de.
Für NFS-Berater: Automatischer Hinweis im Impressum
Für Vermittler der Netfonds Financial Service GmbH (NFS) ergänzen wir automatisch einen Hinweis zur Barrierefreiheit im Impressum. Die Umsetzung erfolgt zentral über einen eingebundenen Code und ist Teil unseres technischen Basisangebots.
Wichtig: Dieser Hinweis ersetzt nicht die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit der gesamten Website, sondern ist erforderlich für die Umsetzung bei der NFS. Sollten Sie von den Anforderungen des BFSG betroffen sein, melden Sie sich bitte unbedingt bei uns. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt in der Verantwortung des Website-Betreibers. Wird bis zum 28. Juni 2025 keine barrierefreie Lösung bereitgestellt, kann es zu rechtlichen Prüfungen, Abmahnungen oder Bußgeldern kommen. Im worst case kann der Betrieb der Website untersagt werden.
Jetzt handeln – wir unterstützen Sie
Sie sind vom Gesetz betroffen oder möchten Ihre Website freiwillig barrierefreier und zukunftssicher gestalten? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit unserem Webservice auf. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer individuellen Situation, beraten zu möglichen Maßnahmen und stellen auf Wunsch ein passendes Lösungspaket zusammen – schnell, persönlich und zielgerichtet.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular oder per Mail an webservice@contiago.de.